Fachkompetenz
ANGEEIGNETES KNOW-HOW IN DER FIRMA
INFORMATION ZU UNSERER AUS- UND WEITERBILDUNG
Der Gesetzgeber musste infolge der sich schnell ändernden Rahmenbedingungen, insbesondere Sicherheitsfragen im Transportgewerbe und Vereinfachungen der Zollformalitäten durch elektronische Datenverarbeitung, den neuen Bedürfnissen entsprechende Verordnungen und Gesetze erlassen.
Freight Navigator AG ist stets bereit, die Mitarbeiter auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben sowie den Ansprüchen unserer Kunden und Partner zu halten. Freight Navigator AG ist bestrebt, notwendiges Know-how selbst in der Firma zu haben, damit wir jederzeit in eigener Verantwortung handeln können.
Sie finden hier Informationen über die Voraussetzungen, internationale Transporte durchzuführen, sowie Ausweise über absolvierte Weiterbildungskurse und Zertifizierungen.
Gesetzgeber
Der Gesetzgeber musste infolge der sich schnell ändernden Rahmenbedingungen, insbesondere Sicherheitsfragen im Transportgewerbe und Vereinfachungen der Zollformalitäten durch elektronische Datenverarbeitung, den neuen Bedürfnissen entsprechende Verordnungen und Gesetze erlassen.
Sicherheitsmassnahmen von Luftfrachtsendungen
Durch die Ereignisse des 11. September 2001 wurden die dem Fluggeschäft nahen Betriebe jäh aufgeschreckt, was dazu führte, dass die Schweiz beim damaligen Pilotprojekt „bekannter Versender“ teilgenommen hat und die Unternehmungen auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen hat. Bereits Mitte 2001 wurden durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die nötigen Schritte für den Luftfracht-Transport eingeführt und die Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter auf die Einhaltung der Vorschriften entsprechend geprüft. Freight Naviator AG wurde am 6. August 2001 zugelassen. (Bescheinigung für Zugelassene Spediteure)
Gefahrgutbeauftragten-Verordnung
Um schweizerische Vorschriften denjenigen der EU anzupassen, wurde 2002 die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GGBV) erlassen, gültig ab 2003. Der schreckliche Unfall im Gotthard-Tunnel sollte die Branche erneut sensibilisieren und gab der Notwendigkeit dieser Verordnung recht. Selbst Unternehmungen, die nur am Rande mit dem Transport im Inland direkt zu tun haben, sei es als Auftraggeber oder Vermittler, mussten sich mit dieser Verordnung auseinandersetzen und abwägen, in wie weit ihr Unternehmen der GGBV unterliegt. Freight Navigator AG hat sich entschlossen, einen Mitarbeiter entsprechend zu Schulen und hat damit den Gefahrgutbeauftragten im Haus. (Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte)
Verordnung über die Zollabfertigung mit elektronischer Datenübermittlung
Bewilligung für die Zollabfertigung mit elektronischer Datenübermittlung der Eidg. Oberzolldirektion – Bewilligungs-Nummer 4030. Freight Navigator AG wurde die Bewilligung dafür am 10. September 2001 durch die Eidg. Oberzolldirektion erteilt. (Bewilligung OZD)
Internationale Bestimmungen
IATA DGR
IATA (International Air Transport Association) schreibt bereits seit Jahren Schulungen für den Verlad von Gefahrgütern per Luftfracht vor, die alle zwei Jahre geprüft und wieder zugelassen werden. Auch so muss jeder IATA-CARGO-AGENT über zwei in den IATA-DGR (Dangerous goods regulations) zugelassene Mitarbeiter je Standort, der Luftfracht-Sendungen abwickelt, verfügen. Freight Navigator AG entspricht seit Gründung dieser Vorschrift.
(Zerifikat R. Saner).
Mitgliedschaften in Organisationen und Verbänden
IATA CARGO AGENT
IATA (International Air Transport Association) ist eine Unterorganisation der UNO-Organisation ICAO (International Civil Aviation Organisation). Sie vergibt unter anderem die Reise- und Frachtagenten Nummern, nachdem diese sowohl auf deren finanzielle Grundlage als auch die Branchenspezifische Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und der zur Verfügung stehenden Infrastruktur für die Registrierung geprüft wurden. Die Registrierung ist nicht Obligatorisch und kann erst nach einiger Zeit Tätigkeit in der Branche beantragt werden. Freight Naviator AG wurde am 1. November 2002 IATA CARGO AGENT mit der Nummer 81-4-7105 8001
(Certificate of registration – wird Jährlich ausgestellt)
SPEDLOGSWISS
SPEDLOGSWISS ist der Nationale Berufsverband „Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmungen“. Die Aufnahme unterliegt auch hier einer eingehenden Prüfung, und kann frühestens nach einem Jahr Geschäftstätigkeit beantragt werden. Die Aufnahmebedingungen schreiben ebenfalls die Mitgliedschaft in der Lokalsektion vor. Freight Navigator AG ist seit 1. Oktober 2001 Mitglied der SPEDLOGSWISS.
Zürcher Spediteur-Vereinigung
Die Züricher Spediteur-Vereinigung ist die Lokalsektion der „SPEDLOGSWISS“. Die Aufnahme unterliegt den gleichen Qualifikationsanforderungen wie die Mitgliedschaft im nationalen Verband „SPEDLOGSWISS“. Freight Navigator AG ist seit 8. September 2001 Mitglied der Zürcher Spediteur-Vereinigung.